Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
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Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Beschreibung
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
verwandte Vorgänge
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Heilpraktikerin / Heilpraktiker: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
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info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
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Fachbereich 2 - Ordnungsverwaltung
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+49 4362 / 6748
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)
Fachdienst 21 - Allg. Ordnungsabteilung
Fachbereich 2 - Ordnungsverwaltung
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+49 4362 / 906-709
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Fax:
+49 4362 / 6748
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petra.schlichting[at]heiligenhafen.de
Etage:
EG
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Zimmer:
109