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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Impfungen werden durch Ärzte/Ärztinnen vorgenommen. Sie gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern.


Beschreibung

Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf.


Zuständigkeit

  • An Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder
  • an den Kreis/die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

 


Kosten

Bei Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, fallen in der Regel keine Gebühren an, da diese von der Krankenkasse, den Kreisen/kreisfreien Städten oder aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommen werden.

Alle anderen Impfungen, insbesondere Impfungen zum Schutz bei privaten Reisen in Gebiete mit besonderem Infektionsrisiko (z.B. Gelbfieber), sind kostenpflichtig.


erforderliche Unterlagen

Impfpass


Weitere Informationen

Informationen zur Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Informationen zum Thema Impfschutz und Impfen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

RKI - STIKO

Infektionsschutz und Impfungen

Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachdienst Gesundheit - Kreis Ostholstein

Holstenstraße 52
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-100   |   Fax: +49 4521 788-188
E-Mail: gesundheitsamt[at]kreis-oh.de