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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Kommunen und Kreise verfügen über zahlreiche Gebäude mit dazugehörenden Grundstücken für unterschiedliche Nutzungszwecke.


Beschreibung

Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude und derer Grundstücke zuständig. Das kommunale Gebäudemanagement bezieht sich auf die Nutzungszeiten der Gebäude und betrachtet zudem die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen, die hiermit einher gehen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachdienst Grundstücks- und Gebäudeservice - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0   |   Fax: +49 4521 788-96665
E-Mail: grundstueck.gebaeude[at]kreis-oh.de