Schulentwicklungsplan
Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz (SchulG) sieht in § 48 Abs.1 Ziff. 1 vor, dass der Schulträger unter Berücksichtigung der Planung der umliegenden Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig fortzuschreiben und sich an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen hat. Schulträger allgemeinbildender Schulen sind die Gemeinden (§ 53 Satz 1 SchulG). Allgemeinbildende Schulen im o. g. Sinne sind die Schularten Grundschule und weiterführende allgemeinbildende Schulen, hier die Gemeinschaftsschulen (§ 9 Abs. 1, Ziff. 1 und 2a SchulG).
Die Verpflichtung der Kreise für die Schulentwicklungsplanung ist in § 51 SchulG festgeschrieben.
Die Stadt Heiligenhafen ist durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Heiligenhafen und der Gemeinde Großenbrode Schulträger für die Grundschule Großenbrode.
Zuletzt hat die Stadt Heiligenhafen einen Schulentwicklungsplan Stand 2008 aufgestellt. In den Folgejahren hat jeweils eine Abstimmung mit der Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene und mit den Nachbarkommunen stattgefunden. Zudem wurden jeweils für die Grundschule Theodor-Storm-Schule sowie für die Warderschule Heiligenhafen in Zusammenarbeit mit der Firma conceptk GmbH Schulkonzepte ausgearbeitet und am 21.03.2024 von der Stadtvertretung beschlossen.
Die Stadtverwaltung Heiligenhafen kommt ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes nach und hat zusammen mit der Firma Bitwerft GmbH einen aktuellen Schulentwicklungsplan aufgestellt. Dieser, als Anlage beigefügte Schulentwicklungsplan (Stand 01.07.2025), umfasst die Theodor-Storm-Schule mit der Außenstelle in Großenbrode sowie die Warderschule in Heiligenhafen. Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes und die Bereitstellung der Sachmittel (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel), um ein leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen.
Schulentwicklungsplan der Stadt Heiligenhafen (Stand: 01.07.2025)