Brauchtumsfeuer anmelden
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Brauchtumsfeuer anmelden
Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das Biikebrennen genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
verwandte Vorgänge
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- Parkausweis für Bewohner/innen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Ansprechpartner
Fachdienst Bevölkerungsschutz und Ordnungsangelegenheiten - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
E-Mail:
versammlung[at]kreis-oh.de
Ordnungsamt Außenstelle Grube
Hauptstraße 16
23749 Grube
Web:
www.groemitz.eu
Öffnungszeiten:
Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
geschlossen
Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr