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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
23746 Kellenhusen (Ostsee)


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.


Beschreibung

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.


Zuständigkeit

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachdienst Bevölkerungsschutz und Ordnungsangelegenheiten - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin

E-Mail: versammlung[at]kreis-oh.de


Ordnungsamt Außenstelle Grube

Hauptstraße 16
23749 Grube

Web: www.groemitz.eu


Öffnungszeiten:

Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
geschlossen
Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr