Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Lebensmittel (Marktüberwachung)
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
- Verwendung von bestimmten Biozidprodukten anzeigen
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Ordnungsamt
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Tel:
04562 69-217
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69216
E-Mail:
m.bach[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69215
E-Mail:
m.benthien[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69233
E-Mail:
a.boeckmann[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69217
E-Mail:
t.lange[at]groemitz.eu