Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Landesportal Schleswig-Holstein
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
- Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
- Eintragung in die Handwerksrolleâ¯beantragen
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Ordnungsamt Außenstelle Grube
Hauptstraße 16
23749 Grube
Web:
www.groemitz.eu
Öffnungszeiten:
Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
geschlossen
Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr