Veränderungssperren
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Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Fachbereich 4 Planen und Bauen
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Öffnungszeiten:
Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
geschlossen
Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69205
E-Mail:
m.blank[at]groemitz.eu
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Zimmer:
1.12
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69214
E-Mail:
m.ermert[at]groemitz.eu
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Zimmer:
0.7
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69251
E-Mail:
n.gardlo[at]groemitz.eu
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Zimmer:
1.08
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69206
E-Mail:
m.massmann[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69224
E-Mail:
m.schmidt[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69255
E-Mail:
s.sindt[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69250
E-Mail:
c.stein[at]groemitz.eu
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Zimmer:
1.11