Veränderungssperren
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Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Fachbereich 4 Planen und Bauen
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Öffnungszeiten:
Montag:
08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
Dienstag:
08:00–12:30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Freitag:
08:00–12:30 Uhr
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69205
E-Mail:
m.blank[at]groemitz.eu
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Zimmer:
1.12
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69224
E-Mail:
T.Ewert[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69251
E-Mail:
n.gardlo[at]groemitz.eu
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Zimmer:
1.08
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69206
E-Mail:
m.massmann[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69255
E-Mail:
s.sindt[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Fachbereich 4 Planen und Bauen)
Tel:
+49 4562 69250
E-Mail:
c.stein[at]groemitz.eu
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Zimmer:
1.11