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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.


Beschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.


Rechtsgrundlage

§ 70 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

§ 70 SGB XII


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt für Soziale Hilfen Oldenburg

Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen
Hopfenmarkt 10 - 11
23758 Oldenburg in Holstein
Tel: 04521/788512   |   Fax: 04521/78896513
E-Mail: afsh-oldenburg[at]kreis-oh.de


Öffnungszeiten:

Besuchszeiten nach Vereinbarung sowie
Mo., Di., Do. 08.00-12.00 Uhr
Mi. + Fr. keine Sprechzeiten


Fachdienst Soziale Hilfen - Kreis Ostholstein

Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0   |   Fax: +49 4521 788-600
E-Mail: soziale.hilfen[at]kreis-oh.de