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Willkommen in Heiligenhafen

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Der Bürgermeister informiert: Neue gesetzliche Regelungen ab 01.01.2016

Ab 01.01.2016 ist das neue Hundegesetz Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind folgende Änderungen zum bisherigen Gefahrhundegesetz verbunden:

Kennzeichnungspflicht:
Hunde, die älter als 3 Monate sind, müssen elektronisch gekennzeichnet werden. In der Regel setzt dafür ein Tierarzt einen etwa Reiskorn großen Mikrochip unter der Haut des Hundes ein. Die Codenummer des Chips kann mit einem speziellen Gerät abgelesen werden.

Gefährliche Hunde:
Hunde werden zukünftig dann als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind, z. B., weil sie Menschen oder Tiere verletzt haben. Aufgrund ihrer Rasse dürfen Hunde nicht mehr als gefährlich eingestuft werden.

Hundesteuer:
Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, können die Kommunen weiterhin höhere Steuern verlangen.

Haftpflichtversicherung:
Der Hundehalter soll für sein Tier eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungs-summe von 500.000,00 € für Personenschäden und 250.000,00 € für Sachschäden abschließen. Nur in begründeten Härtefällen wird eine fehlende Versicherung nicht geahndet. Halter von als gefährlich eingestuften Hunden sind in jedem Fall verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Zuchtverbot:
Es ist verboten, Hunde – egal welcher Rasse – mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren zu züchten. Ein Zuchtverbot für einzelne Rassen gibt es nicht mehr.

Geldbußen:
Ordnungswidrigkeiten können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Darunter fallen u. a. Verstöße gegen die besonderen Pflichten für das Halten und Führen gefährlicher Hunde aber auch Verstöße gegen die allgemeinen Pflichten. Auch nach dem neuen Hundegesetz gilt grund-sätzlich, dass Hunde so zu halten sind, dass von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Zu beachten sind hier insbesondere

- Leinenpflichten in bestimmten öffentlichen Bereichen, z. B. Fußgängerzonen, Märkte, öffentliche Gebäude und Verkehrsmitteln;
- Mitnahmeverbote in bestimmten Einrichtungen, z. B. Kirchen, Theater, Badeanstalten, Kinderspielplätze, Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäuser;
- anhand eines Halsbandes oder ähnlicher Kennzeichnung muss der Hundehalter ermittelbar sein;
- Pflicht, Verunreinigungen durch den Hund unverzüglich zu entsorgen.

Für Rückfragen steht ihnen Herr Brandt unter Tel. 906-707 oder während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Zum 01.01.2016 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Ziel der Wohngeldreform ist, das Wohngeld zu erhöhen und den Empfängerkreis auszuweiten. Hiermit verbunden sind insbesondere

- die Anhebung der zu berücksichtigenden Miethöchstgrenzen
- die Anhebung der Einkommensgrenzen und
- Änderungen bei den Freibetragsregelungen.

Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, wurden automatisch in das neue Recht überführt, sodass keine gesonderte Antragstellung erforderlich ist. Weitere Informationen erhalten sie auf www.bmub.bund.de/B1064-0 oder in ihrem Service-Büro der Stadt Heiligenhafen.