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Willkommen in Heiligenhafen

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Die Stadt Heiligenhafen sucht zum 1. Januar 2020 eine/-n ehrenamtliche/-n Beauftragte/-n für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragte/-n)

Die Stadt Heiligenhafen sucht zum 1. Januar 2020 eine/-n ehrenamtliche/-n Beauftragte/-n für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragte/-n).

Die/Der Behindertenbeauftragte ist ehrenamtlich tätig und nimmt die Interessen der Behinderten Einwohnerinnen und Einwohner wahr. Sie/Er ist in Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit an Weisungen nicht gebunden. Die Weisungsunabhängigkeit garantiert eine effektive Ausgestaltung der Tätigkeit.

Im Rahmen des Aufgabenbereiches unterstützen die Selbstverwaltungsgremien der Stadt die/den Behindertenbeauftragte/-n in deren/dessen Wirken und beziehen sie/ihn in die Entscheidungsfindung ein.

Die/Der Behindertenbeauftragte wird in folgenden Aufgabengebieten tätig:

- Beratungen Behinderter und ihrer in der Stadt tätigen Organisationen
- Koordinierung der Anliegen und Anregungen der Behinderten und ihrer in der Stadt tätigen Organisationen
- Förderung der Zusammenarbeit aller Behindertenorganisationen
- Vertretung der Interessen der Behinderten gegenüber der Verwaltung
- Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Stadt und/oder der Fachausschüsse bei Planungen und Entscheidungen über Maßnahmen, die behinderte Menschen betreffen
- Vertretung der Interessen der Behinderten beim Wohnungsbau, beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen
- Interessenvertretung der Behinderten gegenüber der Öffentlichkeit
- Vorlage eines jährlichen Tätigkeitsberichtes in der Stadtvertretung

Die Stadt Heiligenhafen stellt im Haushaltsplan jeweils angemessene Mittel für Geschäfts- bedürfnisse und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Die/Der Behindertenbeauftragte erhält zudem für die ehrenamtliche Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 111,00 Euro monatlich.

Bewerbungen können bis zum 15. August 2019 bei der Stadt Heiligenhafen - Der Bürgermeister - Markt 4/5, 23774 Heiligenhafen, eingereicht werden. Die Bestellung soll in der Sitzung der Stadtvertretung am 26. September 2019 mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erfolgen und wird für die Dauer der Wahlzeit der Stadtvertretung bis zum 31. Mai 2023 vorgenommen.