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Willkommen in Heiligenhafen

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Maskenpflicht im Stadtgebiet

Wie Herr Bürgermeister Kuno Brandt mitteilt, hat der Kreis Ostholstein aufgrund von § 2 Abs. 6 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus (Corona-BekämpfVO) vom 01.11.20 eine Allgemeinverfügung zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Masen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereich erlassen.

Mit der am 05.11.2020 veröffentlichten Änderung der Allgemeinverfügung wurden die Bereiche für die Stadt Heiligenhafen durch die Verwaltung nochmals angepasst und neu festgelegt, da zum Zeitpunkt der vorherigen Festlegung noch keine Kenntnisse über die Schließung der gastronomischen Betriebe sowie zu den touristischen Einschränkungen vorlagen. Aus diesem Grund sind nunmehr einige zuvor festgelegte Bereich, wie z.B. Marktplatz, Brückstraße, Thulboden, Ostsee-Ferienpark wieder von der Maskenpflicht ausgenommen worden.

Herr Bürgermeister Brandt weist daraufhin, dass ab sofort – zunächst bis einschließlich 29.11.20 - alle Fußgänger und Fußgängerinnen in den folgenden Bereichen verpflichtet sind eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:

1. Hafenpassage: täglich 9.00 – 20.00 Uhr
2. Erlebnis-Seebrücke: täglich 9.00 – 20.00 Uhr
3. Yachthafenpromenade vom Restaurant „Gosch“ bis zum Restaurant „Tamatsu“ inkl. See-brückenpromenade bis einschließlich Seebrückenvorplatz: Freitag – Sonntag, 9.00 – 20.00 Uhr
4. Hafenbereich vom „Treffpunkt Fischhalle“ über Restaurant „Rettungsschuppen“ bis Restaurant „Weinigels Fährhaus“: Freitag – Sonntag 9.00 – 20.00 Uhr

Die Maskenpflicht ist in den aufgeführten Bereichen bereits durch optische Hinweise dargestellt.

Herr Bürgermeister Brandt bittet alle Fußgänger und Fußgängerinnen neben der Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen um das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den betroffenen Bereichen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass darüber hinaus die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenso bei dem Besuch des Wochenmarktes besteht.