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Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Neuer Bußgeldkatalog

Am 09.11.2021 ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt ist ein neuer Bußgeldkatalog mit erheblich höheren Bußgeldern bei Verstößen gegen die StVO. Dies betrifft auch den ruhenden Verkehr.

Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass das Parken auf dem Gehweg jetzt mit einem Verwarngeld in Höhe von 55,- € bis 70,- € sowie die Nutzung des Grünstreifens zum Parken mit einem Verwarngeld in Höhe von 55,- € geahndet werden. Die weiteren Änderungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Ich bitte alle Verkehrsteilnehmer, sich an die bestehenden Regeln zu halten, um kostspielige Verwarnungen zu vermeiden.