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Willkommen in Heiligenhafen

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Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Heiligenhafen

Im Schiedsamtsbezirk Heiligenhafen ist zum 18. April 2023 wegen Ablauf der Wahlzeit das Amt der Schiedsfrau/des Schiedsmannes zu besetzen.

Interessierte Heiligenhafener Bürgerinnen und Bürger, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind, das 30. Lebensjahr vollendet haben und die sonstigen Voraussetzungen nach § 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein erfüllen, können sich um die ehrenamtliche Tätigkeit bewerben. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.

Die Wahl erfolgt durch die Stadtvertretung der Stadt Heiligenhafen nach Anhörung der Bezirksvereinigung des Bunds Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen in der Sitzung am 22. September 2022 und bedarf der anschließenden Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Oldenburg in Holstein.

Personen, die sich für dieses Amt interessieren, werden gebeten, sich bis zum 31. Juli 2022 (keine Ausschlussfrist) bei der Stadt Heiligenhafen, Kai-Uwe Maurer, Markt 4 – 5, 23774 Heiligenhafen, Tel. 04362/906808, Email: kai-uwe.maurer[at]heiligenhafen.de, zu melden.