Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Landesportal Schleswig-Holstein
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Beschreibung
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
verwandte Vorgänge
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
- Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
- Handwerk: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Ordnungsamt
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Tel:
04562 69-217
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69216
E-Mail:
m.bach[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69215
E-Mail:
m.benthien[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69233
E-Mail:
a.boeckmann[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69217
E-Mail:
t.lange[at]groemitz.eu