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23746 Kellenhusen (Ostsee)


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.


Beschreibung

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Rechtsgrundlage

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

§ 15 HundeG


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ordnungsamt

Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Tel: 04562 69-217  

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Herr Michael Bach Icon Vcard

Tel: +49 4562 69216  
E-Mail: m.bach[at]groemitz.eu

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Herr Manuel Benthien Icon Vcard

Tel: +49 4562 69215  
E-Mail: m.benthien[at]groemitz.eu

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Herr Andy Böckmann Icon Vcard

Tel: +49 4562 69233  
E-Mail: a.boeckmann[at]groemitz.eu

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Herr Torben Lange Icon Vcard

Tel: +49 4562 69217  
E-Mail: t.lange[at]groemitz.eu