Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
Landesportal Schleswig-Holstein
Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
Eine Genehmigung für einen privaten Bestattungsplatz kann, wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet, ausnahmsweise erteilt werden.
Beschreibung
Im Allgemeinen gilt der Friedhofszwang. Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein.
Genehmigungen für einen privaten Bestattungsplatz werden ausnahmsweise erteilt, zum Beispiel wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet. Die Anlage und die Erweiterung sowie die Belegung eines privaten Bestattungsplatzes bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Tel:
04562 69-217
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69216
E-Mail:
m.bach[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69215
E-Mail:
m.benthien[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69233
E-Mail:
a.boeckmann[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69217
E-Mail:
t.lange[at]groemitz.eu