Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Kosten
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
verwandte Vorgänge
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
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- Ladenöffnungszeiten
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Tel:
04562 69-217
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69216
E-Mail:
m.bach[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69215
E-Mail:
m.benthien[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69233
E-Mail:
a.boeckmann[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69217
E-Mail:
t.lange[at]groemitz.eu