Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
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Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Zuständigkeit
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Kosten
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
verwandte Vorgänge
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
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24114 Kiel
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Fax:
+49 431 530550-99
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Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
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Freitag:
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1.11