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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.


Beschreibung

Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
  • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
  • Beiräte.

Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).

Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0  
E-Mail: registratur[at]landtag.ltsh.de
Web: www.landtag.ltsh.de/

Postanschrift:

Postfach 7121
24171 Kiel


Stabsstelle Kommunalaufsicht Kreis Ostholstein - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-419   |   Fax: +49 4521788 96-419
E-Mail: kommunalaufsicht[at]kreis-oh.de


Stadt Heiligenhafen

Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 / 906-6   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de

Postanschrift:

Postfach 1355
23773 Heiligenhafen


Öffnungszeiten:

Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Herr Kai-Uwe Maurer Icon Vcard

Fachbereichsleitung
Fachbereich 1 - Haupt- und Personalverwaltung

Tel: +49 4362 / 906-808   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: Kai-Uwe.Maurer[at]heiligenhafen.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 208