Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie haben das Recht, den regionalen Flächennutzungsplan einzusehen.


Beschreibung

In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.

Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.

Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

Kurztext

  • Regionaler Flächennutzungsplan Bereitstellung
  • regionaler Flächennutzungsplan legt fest, wie der Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll
  • mehrere Gemeinden betroffen
  • jeder kann regionalen Flächennutzungsplan einsehen
  • neu aufgestellte regionale Flächennutzungspläne können im Internet eingesehen werden
  • zuständig: die nach Landesrecht für die Regionalplanung zuständige Stelle

 


Fristen

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlage

§ 10 Raumordnungsgesetz (ROG)

§ 13 Raumordnungsgesetz (ROG)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachdienst Bauordnung

Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-369   |   Fax: +49 4521 788-597
E-Mail: denkmal[at]kreis-oh.de


Öffnungszeiten:

Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.