Kurabgabe
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Kurabgabe
Kommunen, die als Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.
Beschreibung
Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.
Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z.B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).
Fristen
Keine
Kosten
Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
erforderliche Unterlagen
Keine
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Stadt Heiligenhafen
Der Bürgermeister
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 / 906-6
|
Fax:
+49 4362 / 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
www.heiligenhafen.de
Postanschrift:
Postfach
1355
23773
Heiligenhafen
Öffnungszeiten:
Mo., Di. u. Fr.: 9 - 12 Uhr
Do.: 9 -12 Uhr u. 14 - 16 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)
Fachdienst 31 - Kämmereiamt
Fachbereich 3 - Finanzen und Beteiligungen
Tel:
+49 4362 906-855
|
Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
max.hanne[at]heiligenhafen.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
305
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)
Fachdienst 31 - Kämmereiamt
Fachbereich 3 - Finanzen und Beteiligungen
Tel:
+49 4362 906-851
|
Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
ulla.krentel[at]heiligenhafen.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
301
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)
Fachdienst 31 - Kämmereiamt
Fachbereich 3 - Finanzen und Beteiligungen
Tel:
+49 4362 906-850
|
Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
udo.seidenkranz[at]heiligenhafen.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
301