Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
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Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
§ 5 Gaststättengesetz (GastG)
verwandte Vorgänge
- Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Güterkraft- und Personenverkehr beantragen
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Lehrlingsrolle
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Ordnungsamt
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Tel:
04562 69-217
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69216
E-Mail:
m.bach[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69215
E-Mail:
m.benthien[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69233
E-Mail:
a.boeckmann[at]groemitz.eu
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
Tel:
+49 4562 69217
E-Mail:
t.lange[at]groemitz.eu